Sören Benn verletzt die Bürgerrechte des Vaters
Neben dem Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X besteht – auch außerhalb
des Verwaltungsverfahrens und auch für Personen, die nicht Beteiligte im
Sinne des § 12 SGB X sind – unter den Voraussetzungen des § 83 SGB X
ein Auskunftsrecht .
den § 25 SGB X können Sie unter Gesetz § 25 SGB X einsehen.
nach Art. 15 DSGVOAuskunftsrecht hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet
werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf Informationen. Eine Übersicht über die Problematik erhalten Sie in
Art. -15 DS GVO .
seit Sommer 2016 wird beim Jugendamt und Bürgermeister eine Akteneinsicht vom Vater und Großvater verfolgt
dies wird ohne Begründung abgelehnt bzw. seit drei Jahren nicht mehr reagiert.
somit wurde jetzt beim Verwaltungsgericht Klage wegen Untätikeit erhoben.
Untätigkeit ist ein beliebtes Verfahren der Behörden, die Verfahren zu verzögern
Beamte und Politiker nehmen lieber Kritik wegen Untätigkeit in Kauf, als Kritik für aktive Tätigkeit
dies kann auch bei dem Thema Klima gesehen werden.
der Herr Sören Benn sollte sich schämen, denn hier handelt es sich um Kindeswohlangelegenheiten, aber das interressiert dem Bezirksbürgermeister wohl sehr wenig !
wichtiger ist ihm das Deckeln der Fehlleistungen in seinem Amt .
mit solchem Verhalten wird der Bürger brüskiert, und dann wundern sich die Verantwortlichen, dass der Bürger kein Vertrauen mehr zu ihnen haben
Verleumdungen und üble Nachreden beim Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter
- der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
- auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
- alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
- Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
- der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
- der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
- der Vater habe die Verfahren verzögert ....
- angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....
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